S I C H E R H E I T    A U F    D E M    B A U . . .

 

pixelio de

                                                         @Rainer Sturm by pixelio.de

 

Ein Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinator (SiGeKo) ist häufig auf Baustellen nötig (vor allem meist wenn mehr als 3 Gewerke gleichzeitig arbeiten), um die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit auf der Baustelle festzulegen und zu kontrollieren.

Ein SiGeKo wird während der Planung über die Ausführung bis zum Ende des Bauvorhabens bestellt. Meistens kurz vor oder zu Beginn der Vorankündigung bei der Arbeitsschutzbehörde.

Unsere SiGeKo sind nach RAB 30 qualifizierte Ingenieure und erbringen die Leistungen nach RAB 30 und 31, § 4 des Arbeitsschutzgesetzes  und §3 der BaustellV.

Nachfolgend sind einige Leistungen aufgezählt, für jede Baustelle wird der geeignete Bedarf errechnet da der Aufwand je nach Bauvorhaben schwankt.

  • Beratung zu sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Planungsphase
  • Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellen des Arbeits- und Sicherheitsplanes gem. BGR 128 (AS-Plan)
  • Erstellen der Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans bzw. AS-Plans
  • Koordination gemäß der geltenden Gesetze, Verordnugnen und Richtlinien